Je nach individueller Situation stehen vielfältige Verfahren zur Korrektur kosmetisch störender Narben nach Unfällen oder vorausgegangenen Operationen zur Verfügung. Hier wird Ihr Augenarzt Sie aufgrund Ihrer individuellen Situation eingehend beraten und Ihnen das bestmögliche Vorgehen zur Narbenkorrektur aufzeigen.
Im Regelfall wird dies in örtlicher Betäubung möglich sein. In speziellen Situationen kann hierzu eine Vollnarkose notwendig werden, um nicht durch das evtl. auch recht schmerzhafte Unterspritzen der Narbe mit Betäubungsmittel die Situation zu verzerren. Gelegentlich ist auch im Bereich von Narben mit einer geringeren Wirkung des Betäubungsmittels zu rechnen und daher könnte aus diesem Grund eine Vollnarkose notwendig werden.